Boxenstopp / Pflichtboxenstopp

  • Für jedes Rennen wird in dem jeweiligen Kalendereintrag festgelegt, wieviele Pflichtboxenstopps vorgeschrieben sind und welche Pflichtleistungen dabei zu erfüllen sind.

    • Ist ein Reifenwechsel vorgeschrieben, müssen bei mindestens einem Boxenstopp die Reifen gewechselt werden.
    • Ist das Tanken vorgeschrieben, müssen bei mindestens einem Boxenstopp mindestens 1 Liter Kraftstoff nachgetankt werden.
    • Sind sowohl Reifenwechsel als auch Tanken vorgeschrieben, müssen beide Vorgaben während desselben Boxenstopps erfüllt werden.
    • Die Erfüllung der beiden Vorgaben in getrennten Boxenstopps ist nicht zulässig und wird nicht als regelkonforme Erfüllung der Pflichtleistungen gewertet.

    Werden lediglich Pflichtboxenstopps vorgeschrieben, ohne dass ein Reifenwechsel oder Tankvorgang verpflichtend ist, steht es dem Fahrer frei, zusätzliche Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen oder keine Änderungen vorzunehmen.

    In diesem Fall umfasst die Mindestanforderung für einen gültigen Pflichtboxenstopp:

    1. Anhalten des Fahrzeugs in der Box.
    2. Abstellen des Motors.
    3. Aufbocken des Fahrzeugs.
    4. Absetzen des Fahrzeugs auf den Boden.
    5. Wiederaufnahme des Rennens.

    Ein Boxenstopp gilt nur dann als ordnungsgemäß durchgeführt, wenn die jeweils vorgeschriebenen Pflichtleistungen vollständig erbracht wurden.

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