Ticketverfahren

  • 1) Einreichungszeitraum

    1.1) Zeitliche Eingrenzung

    Beschwerden können am Folgetag des Rennens ab 08:00 Uhr bis zum Ende des darauf folgendem Kalendertag. (Beispiel: 07.11. Rennen -> Fristbeginn: 08.11. um 08:00 Uhr -> Fristende: 09.11. um 23:59 Uhr) abgegeben werden.

    Zu früh und zu spät eingereichte Tickets werden ausnahmslos nicht bearbeitet.


    Das Ticket muss komplett und korrekt innerhalb der Frist angelegt werden. Siehe Ticketablauf

    • Vollständiger Titel
    • Betroffene des Tickets
    • Runde x, Vorfall y (kurz und prägnant)
    • Bildmaterial/Video
    • Hier kann auch auf eine verspätete Nachreichung hingewiesen werden um die Gültigkeit des Tickets herzustellen.


    1.1.1) Ausnahmen

    Serienleiter/Bereichsleiter haben bei organisatorischen Verstößen (z. B. Nicht An-/Abmelden) die Möglichkeit, die Tickets bereits am Renntag (jedoch maximal bis einschließlich des Zweiten auf das Rennen folgenden Tages) einzureichen.


    1.2) Persönliche Eingrenzung

    In Tickets, die von Fahrern aufgrund eines Fehlverhaltens anderer Fahrer eingereicht werden, kann nur eine Situation angeklagt werden, d.h. für jede Situation ist ein eigenes Ticket zu erstellen.

    Der Fahrer, welcher das Ticket einreicht, muss auch unmittelbar an der Situation beteiligt gewesen sein und seine eigene Aufnahme vorweisen können!

    Unmittelbar beteiligt heißt, dass der Fahrer in den Zwischenfall persönlich direkt verwickelt sein muss. Sollte ein Fahrer in einen vor ihm passierten Unfall oder in ein durch einen Unfall gedrehtes Fahrzeug reinfahren, zählt dies nicht als unmittelbar beteiligt. Tickets dieser Art sind unzulässig und werden umgehend durch die FIA abgelehnt.

    Es ist auch nicht möglich, aufgrund eines zeitlichen Engpasses, ein Ticket im Namen eines anderen Fahrers einzureichen.

    Ausgenommen hiervon sind die Serienleiter / Bereichsleiter der entsprechenden Abteilung in einigen bestimmen Fällen. Zum Beispiel Prüfung DNF, Kein Benzin im Quali und sämtliche organisatorische Vergehen.


    Ein Ticketersteller kann auch selber bestraft werden, wenn die Stewards ein Vergehen seinerseits bei der Überprüfung des Videomaterials feststellen.


    1.3) Ausnahmen für Serienleiter/Bereichsleiter:


    Folgende Tickets sind den Serienleitern vorenthalten und können auch ohne persönliche Beteiligung oder eigenes Video eingereicht werden:


    • Sämtliche organisatorische Vergehen
    • Überprüfung DNF/DSQ
    • Zu wenig Benzin im Quali

    2) Ticketverfahren

    Der Angeklagte erhält von den Stewards eine angemessene Frist (ca. 48h), um sein Videomaterial einzureichen. Bitte beachtet, dass der Vorfall sowie die komplette Telemetrie auf dem Video zu sehen sind.


    Die erste Antwort des Ticketgegners wird als final angesehen und kann nur ergänzt werden, wenn bereits in der Erstantwort ein Vermerk auf Nachreichungen erwähnt wurde. Erfolgt eine finale Antwort, kann das Ticket seitens der FIA auch schon vor Fristende an die Stewards gegeben werden.


    Lässt der Fahrer die Frist verstreichen, wird davon ausgegangen, dass kein Video vorhanden ist.

    Sollte der Angeklagte die Frist aus triftigen Gründen (Urlaub, Arbeit, usw.) nicht einhalten können, soll er sich bitte im Ticket melden und dort seinen Grund vor Ablauf der Frist darlegen und um Verlängerung bitten.


    Sobald das Material gesammelt wurde, werden zwei Stewards diesem Fall zugeteilt und diese entscheiden dann gemäß Regelwerk. Die Entscheidung wird zeitnah (i. d. R. spätestens eine Woche nach Erstellung des Tickets) bekanntgegeben.

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