Zurückrunden (mit Kollision/Behinderung)

  • 1) Zurückrunden mit Behinderung oder Kollision

    Man darf nur Zurückrunden wenn der Wagen, der zurück gerundet werden soll, dies klar anzeigt, indem er die Ideallinie verlässt und vom Gas geht. Andernfalls ist ein Zurückrunden verboten.


    1.1) Strafmaß

    mindestens 20 Sekunden Zeitstrafe


    GT7: 7 Punkte Abzug

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